Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma prexim. Elektrotechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der prexim. Elektrotechnik
prexim. Elektrotechnik
Inhaberin: Gülbahar Karaman
Am Luftschacht 7
45886 Gelsenkirchen
E-Mail: info@prexim-elektrotechnik.de
Telefon: +49 151 53 41 97 54
Nachfolgend „Anbieter" genannt.
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Planung, Lieferung, Montage und
Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern sowie zugehörigen elektrotechnischen
Leistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (B2C) und Unternehmern im Sinne
von § 14 BGB (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der
Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsart
Die Leistungen des Anbieters stellen Werkverträge gemäß §§ 631 ff. BGB dar. Geschuldet ist die
funktionstüchtige Herstellung der vereinbarten Anlage gemäß Auftragsbestätigung.
3. Vertragsabschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots
durch den Kunden zustande. Der Anbieter ist berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden innerhalb von
14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung einschließlich aller
technischen Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Nicht Bestandteil des Vertrags sind insbesondere:
- bauliche Zusatzleistungen
- nachträgliche behördliche oder netzbetreiberseitige Sonderanforderungen
- Leistungen Dritter
Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher:
- freien Zugang zur Baustelle
- geeignete Dach- und Gebäudestrukturen
- rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen
- Mitwirkung bei Netzbetreiberprozessen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Preise und Steuern
Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Abgaben oder Steuersätze, ist eine entsprechende
Preisanpassung gegenüber Unternehmern zulässig. Gegenüber Verbrauchern ist eine Preisanpassung nur
zulässig, wenn die Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird, und nur im
Umfang der tatsächlichen Kostenänderung.
7. Zahlungsbedingungen und Abschlagsregelung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Gegenüber Unternehmern (B2B):
- 60 Prozent nach Auftragsbestätigung und Lieferung der Komponenten an die Baustelle
- 30 Prozent mit Beginn der Montagearbeiten
- 10 Prozent nach Fertigstellung und Abnahme
Gegenüber Verbrauchern (B2C) werden Abschlagszahlungen ausschließlich für bereits erbrachte,
vertragsgemäße Leistungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsfortschritt verlangt (§ 632a BGB).
Eine über den Wert der erbrachten Leistung hinausgehende Vorleistungspflicht des Verbrauchers besteht
nicht.
Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an ein Factoring-Unternehmen
abzutreten. Über eine solche Abtretung werden Verbraucher informiert; die hierfür erforderliche
Datenweitergabe ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
8. Netzbetreiber und Genehmigungsrisiken
Die Inbetriebnahme der Anlage setzt die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers voraus. Der Anbieter
schuldet nicht:
- die Genehmigungsentscheidung des Netzbetreibers
- nachträgliche Änderungen der technischen Anschlussbedingungen
- zusätzliche technische Forderungen außerhalb des Angebots
Hieraus entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen sind nicht Bestandteil des Angebots und werden
gesondert berechnet.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Der Anbieter kann dem Kunden hierfür eine
angemessene Frist setzen. Gegenüber Unternehmern gilt die Anlage als abgenommen, wenn sie in Betrieb
genommen oder genutzt wird oder der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe
mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Abnahmefiktion nur
nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB, also wenn der Anbieter dem Verbraucher eine angemessene Frist zur
Abnahme gesetzt und ihn bei Fristsetzung auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme hingewiesen hat.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern (B2B) beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig. Herstellergarantien bleiben unberührt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das
Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt und sind
zusätzlich auf der Website unter „Widerrufsbelehrung" abrufbar. Bei ausdrücklichem Wunsch des
Verbrauchers nach vorzeitigem Leistungsbeginn gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus
der Datenschutzerklärung des Anbieters.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten
einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Stand: Juni 2026
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